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Bildungsserver > Gesundheitsförderung.  > Erste Hilfe/ Schulsanitätsdienst

Erste Hilfe und Schulsanitätsdienst

Sicherheitserziehung und Gesundheitsschutz in der Schule sollen Schülerinnen und Schüler befähigen Gefahren zu erkennen, zu vermeiden oder zu bewältigen, sich aktiv für eine sichere und gesunde Lebensumgebung einzusetzen und bei Unfällen sachgerechte erste Hilfe leisten zu können.
Nicht immer können Unfälle durch Prävention verhindert werden. Im Jahr 2009 gab es in Rheinland-Pfalz knapp 60 000 meldepflichtige Schulunfälle. Oft entscheiden dann die ersten Minuten über den Erfolg einer Hilfeleistung.

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.
Die Erste Hilfe umfasst nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass das zur Leistung der ersten Hilfe erforderliche Personal zur Verfügung steht. Auszubilden sind vorrangig die Lehrkräfte für Sport, die Lehrkräfte der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer, die Lehrkräfte der fachpraktischen Ausbildung, die Sicherheitsbeauftragten, sowie - in Zusammenarbeit mit dem Schulträger - die Hausmeisterinnen und Hausmeister und das Verwaltungspersonal. Auch Schülerinnen und Schüler können in der notwendigen Zahl, etwa ab Klassenstufe 8, sofern sie noch mindestens zwei Jahre der Schule zur Verfügung stehen, z.B. für die Erste Hilfe oder für den Schulsanitätsdienst ausgebildet werden.


Der Schulsanitätsdienst ergänzt und sichert die Erste-Hilfe-Versorgung in der Schule. Schülerinnen und Schüler, die in Erster Hilfe ausgebildet wurden, stellen dann gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern die Erstversorgung ihrer Mitschüler und Lehrer im Falle von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher. Die Schulsanitäter vertiefen und erweitern ihr Wissen in Erster Hilfe ständig und werden vom Lehrpersonal darin beraten und unterstützt. 
Das Bundesministerium des Inneren fördert unter Berufung auf das Zivilschutzgesetz §18 die Ausbildung in von Schülerinnen und Schülern in medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten.
 
Die Kurse, die für Schule und Schülerinnen und Schüler kostenlos sind, umfassen 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie richten sich an 10- bis 15-jährige Schüler und beinhalten neben Maßnahmen in medizinischer Erstversorgung von Verletzten (Erste Hilfe) zusätzlich Hinweise beispielsweise zum Notruf, der Rettung aus dem Gefahrenbereich und zum Selbstschutz im eigenen privaten Umfeld.


Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge und Schulsanitätsdienste sind u.a.

Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) www.dlrg.de
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) www.asb.de/rheinland-pfalz
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) www.johanniter.de
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) www.jrk-rlp.de
Malteser Hilfsdienst (MHD) www.malteser.de

Diese Hilfsorganisationen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGH) zusammengeschlossen. www.bageh.de

Internetplattform mit interessanten Beiträgen zum Thema Schulsanitätsdienst: www.schulsanitaetsdienst.de

Erste-Hilfe-Lehrgänge für Lehrkräfte

In einem gemeinsamen Projekt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde das bisherige Erste-Hilfe-Training modifiziert und zu einem „Langen Nachmittag“ verdichtet.
Alle Schulen in Rheinland-Pfalz haben nun die Möglichkeit, die Fortbildung des Lehrerkollegiums an einem „Langen Nachmittag“(Zeiteinsatz ca. 4-4,5 Zeitstunden) alternativ zum Erste-Hilfe-Training durchzuführen.

Die Inhalte der Ausbildung sind in einem Leitfaden zusammengefasst und ermöglichen,
•  die Fortbildungsmaßnahme auf besondere Schwerpunkte zu richten,
•  auf die Wünsche und Vorstellungen der Teilnehmer einzugehen,
•  den Praxisteil durch Gruppenarbeit zu intensivieren.
Die erworbene Qualifikation ist für die Lehrkräfte gleichwertig mit dem bisherigen Zertifikat für das Erste-Hilfe-Training.
Über die Durchführung des Erste-Hilfe-Lehrgangs sollte das Schulsportreferat bei der zuständigen Schulaufsicht informiert werden. www.ukrlp.de
Download Leitfaden finden Sie Downloadhier. (PDF-Datei)

Diesen Bereich betreut E-Mail an Ute Schmazinski-Damp, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 15. März 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz