Hygiene und Infektionsschutz
In Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche täglich miteinander umgehen und mit dem betreuenden Personal in engem Kontakt stehen, bestehen besonders günstige Bedingungen für die Übertragung von Krankheitserregern. Ziel ist es daher, die Übertragung von Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen durch Vorsorgemaßnahmen und die Einhaltung von Hygieneregeln zu vermeiden.
Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.
Mit dem 1.1.2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten, das in den §§ 33 ff. neue Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen enthält, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden.
Das Infektionsschutzgesetz fordert Schulen und Gesundheitsämter zu gemeinsamen Anstrengungen für die Verbesserung des Impfschutzes auf und stellt den Schulträgern die Aufgabe, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen, deren Überwachung dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt obliegt.
Ansteckungen sollen auch dadurch verhindert werden, dass Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz genannt sind, während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit aus diesen Einrichtungen ausgeschlossen werden.
Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz, Vordrucke für Anschreiben zur Hygienebelehrung etc. unter http://www.add.rlp.de/Schulen/Antraege-und-Infos
Das Infektionsschutzgesetz hat zum Leitsatz „Prävention durch Information und Aufklärung".
Denn Schule und Unterricht sind vom Thema Hygiene in zweifacher Hinsicht betroffen: Einerseits geht es um hygienisch vertretbare Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche täglich leben und lernen. Dabei sind sie – soweit es unter schulischen Rahmenbedingungen möglich ist – vor der Übertragung ansteckender Krankheiten und vor potenziell krank machenden biologischen, physikalischen und chemischen Einflüssen zu schützen (Infektionshygiene und Umwelthygiene als Teil von Gesundheitsförderung durch Verhältnisprävention/Gesundheitsschutz in der Schule).
Andererseits geht es aber auch darum, Schüler und Schülerinnen im Schulalltag und im Unterricht durch ein gezieltes Lernangebot zu motivieren und zu befähigen, Grundregeln der Hygiene als ein wichtiges Element der persönlichen Gesundheiterhaltung in und außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus zu beachten (Hygiene als Aufgabe von Gesundheitsförderung durch Verhaltensprävention/Gesundheitserziehung in der Schule). Das Lernziel ist also Präventionskompetenz.
Empfohlene Impfungen für Lehrkräfte
(Nach den Empfehlungen der STIKO/ Stand August 2008)
Derzeit werden im Rahmen des Mutterschutzes alle Lehrerinnen bei der Einstellung in den rheinland-pfälzischen Schuldienst mit einem Informationsschreiben über mögliche Risiken im Falle einer Schwangerschaft bei der Ausübung ihres Berufes bezogen auf Infektionskrankheiten, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, informiert. Sie werden gebeten, im Rahmen der Einstellungsuntersuchung
ihren Immunstatus feststellen zu lassen und sich gegebenenfalls – bei fehlender Immunität gegen eine oder mehrere Erkrankungen – auch kostenlos impfen zu lassen.
Darüber hinaus besteht für alle Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Ganzheitliche Entwicklung“ die Möglichkeit, sich gegen Hepatitis B impfen zu lassen. Alle anderen Lehrkräfte werden im Falle des Auftretens dieser Erkrankung an einer Schule im Einzelfall entsprechend informiert und gegebenenfalls auch geimpft. Das gilt auch für das Auftreten von Hepatitis A in einer Schule.
Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) unter:
www.rki.de
Fachempfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz zur Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden
Weitere Informationen finden Sie
hier (PDF-Datei)
Rahmen-Hygieneplan für Gemeinschaftseinrichtungen in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Gesundheitsamt
Weitere Informationen finden Sie
hier. (PDF-Datei)
