Erste Hilfe
Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.
Die Erste Hilfe umfasst nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass das zur Leistung der ersten Hilfe erforderliche Personal zur Verfügung steht.
Verantwortlichkeit der Schulleitung
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen. Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.
Ausbildung und Training für Ersthelferinnen und Ersthelfer
Es ist anzustreben, dass alle Lehrkräfte zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausgebildet werden. Darüber hinaus sollen PES-Kräfte und Pädagogische Fachkräfte, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, ebenfalls qualifiziert sein. Ersthelferin und Ersthelfer ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet.
Um die Erste Hilfe in Schulen in Rheinland-Pfalz sicher zu stellen, stehen folgende Lehrgänge zur Auswahl:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Erste-Hilfe-Training
- Erste-Hilfe-Training am langen Nachmittag
Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst als Grundausbildung 9 Unterrichtseinheiten. Das Erste-Hilfe-Training gilt als Fortbildung und umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien.
Das Erste-Hilfe-Training ist zielgruppenorientiert ausgerichtet. Hierfür stehen optionale Themen zur Verfügung.
Alternativ zum Ersten Hilfe-Training können Lehrkräfte nach wie vor das Training am Langen Nachmittag (Zeiteinsatz ca. 4 – 4,5 Stunden) durchführen.
Die Inhalte des Trainings am Langen Nachmittag sind schulspezifisch ausgerichtet. Sie können dem spezifischen Bedarf und Anforderungen der Teilnehmenden aus der Schule angepasst werden.
Die Inhalte sind in einem Leitfaden zusammengefasst. Die erworbene Qualifikation Training an einem Langen Nachmittag ist gleichwertig mit der Qualifikation Erste-Hilfe-Training.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz und die ADD empfehlen für die Durchführung von Erste-Hilfe-Fortbildungen einen Drei-Jahres-Rhythmus.
Die Anbieter rechnen unter Vorlage des genehmigten Antrags direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Antragsverfahren zur Kostenübernahme
Ab dem Schuljahr 2018/2019 (Stichtag 01.08.2018) gilt in Absprache mit der ADD das folgende Verfahren: Die Schulen beantragen die Kostenübernahme unter Verwendung des Antragsformular (s. Homepage Unfallkasse) direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Ersten-Hilfe-Ausbildung, des Ersten-Hilfe-Trainings und des Trainings am Langen Nachmittag für alle Lehrkräfte, PES-Kräfte und Pädagogische Fachkräfte. Kosten für Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, werden ebenfalls übernommen.
Kosten für Integrationskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personal im Ganztagsbereich sowie Betreuungskräfte werden nicht übernommen.
Download Leitfaden finden Sie hier. (PDF-Datei)