Schulsanitätsdienst
Auch Schülerinnen und Schüler können in der notwendigen Zahl, etwa ab Klassenstufe 8, sofern sie noch mindestens zwei Jahre der Schule zur Verfügung stehen, z.B. für die Erste Hilfe oder für den Schulsanitätsdienst ausgebildet werden. Der Schulsanitätsdienst ergänzt und sichert die Erste-Hilfe-Versorgung in der Schule. Schülerinnen und Schüler, die in Erster Hilfe ausgebildet wurden, stellen dann gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern die Erstversorgung ihrer Mitschüler und Lehrer im Falle von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher. Die Schulsanitäter vertiefen und erweitern ihr Wissen in Erster Hilfe ständig und werden vom Lehrpersonal darin beraten und unterstützt.
Arbeitshilfe "Schulsanitätsdienst: Aufbau – Begleitung- Beratung"
Zielgruppe der Arbeitshilfe sind Lehrkräfte, die einen Schulsanitätsdienst an ihrer Schule aufbauen möchten oder diesen als Kooperationslehrkraft bereits leiten. Zudem richtet sich die Arbeitshilfe auch an verbandsinterne Mitarbeiter/-innen, die Schulen beim Aufbau eines Schulsanitätsdienstes unterstützen. Neben den Grundlagen des Schulsanitätsdienstes enthält die Arbeitshilfe viele Tipps für die Praxis mit Druckvorlagen, Formularen und Mustertexten.
Download der Arbeitshilfe
Ermächtigte Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge
Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge und Schulsanitätsdienste sind verschiedene Hilfsorganisationen und private Bildungsträger.
Die Hilfsorganisationen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGH) zusammengeschlossen. www.bageh.de
Eine Liste der von der Unfallkasse ermächtigten Anbieter findet sich unter www.bg-qseh.de
Internetplattform mit interessanten Beiträgen zum Thema Schulsanitätsdienst: www.schulsanitaetsdienst.de
Bundesförderung für Schüler-Kurse
Das Bundesministerium des Inneren fördert unter Berufung auf das Zivilschutzgesetz §18 die Ausbildung in von Schülerinnen und Schülern in medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten. Pro Kalenderjahr soll rund ein Prozent der Schülerschaft in den allgemeinbildenden Schulen eines Bundeslandes so ausgebildet werden (rd. 4.500 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz).
Die Kurse, die für Schule und Schülerinnen und Schüler kostenlos sind, umfassen 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8,9 oder10 und beinhalten neben Maßnahmen in medizinischer Erstversorgung von Verletzten (Erste Hilfe) zusätzlich Hinweise beispielsweise zum Notruf, der Rettung aus dem Gefahrenbereich und zum Selbstschutz im eigenen privaten Umfeld.