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Bildungsserver > Gesundheitsförderung.  > Hygiene und Infektionsschutz

Hygiene und Infektionsschutz in der Schule

In Einrichtungen,  in denen Kinder und Jugendliche täglich miteinander umgehen und mit dem betreuenden Personal in engem Kontakt stehen, bestehen besonders günstige Bedingungen für die Übertragung von Krankheitserregern. Es ist daher eine wichtige Aufgabe, die Übertragung von Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen durch Vorsorgemaßnahmen und die Einhaltung von Hygieneregeln zu vermeiden.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das IfSG hat zum Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Der 6. Abschnitt des externer LinkInfektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.

Das IfSG fordert Schulen und Gesundheitsämter zu gemeinsamen Anstrengungen für die Verbesserung des Impfschutzes und der Hygiene auf. Schulen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen, deren Überwachung dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt obliegt. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen.

Für die Schulen in Rheinland-Pfalz steht ein DownloadMusterhygieneplan zur Verfügung, der von der einzelnen Schule an die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden kann.

Infektionsschutzbelehrungen

Um das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten an Schulen möglichst vorausschauend zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern sieht der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz u. a. auch die regelmäßige Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen an Schulen vor. 

  • Einen Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz, Vordrucke für Anschreiben zur Hygienebelehrung sowie für die Belehrung von Eltern stellt die externer LinkADD zur Verfügung.
  • Das Institut für Lehrergesundheit (IfL) berät und unterstützt Schulen bei der Organisation und Durchführung der Infektionsschutzbelehrung. Die Vermittlung der erforderlichen Wissensinhalte erfolgt über die Homepage des externer LinkIfL. 

Empfohlene Impfungen 

Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) unter:
externer Linkwww.rki.de

 

 

Infomaterial

DownloadMusterhygieneplan Schulen RLP

externer LinkWiederzulassung zur Schule gem. § 34 IfSG

Diesen Bereich betreut E-Mail an Ute Schmazinski, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 10. August 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz