Hygiene und Infektionsschutz in der Schule
In Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche täglich miteinander umgehen und mit dem betreuenden Personal in engem Kontakt stehen, bestehen besonders günstige Bedingungen für die Übertragung von Krankheitserregern. Ziel ist es daher, die Übertragung von Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen durch Vorsorgemaßnahmen und die Einhaltung von Hygieneregeln zu vermeiden.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.
Das IfSG fordert Schulen und Gesundheitsämter zu gemeinsamen Anstrengungen für die Verbesserung des Impfschutzes auf und stellt den Schulträgern die Aufgabe, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen, deren Überwachung dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt obliegt. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen.
Download: Musterhygieneplan (PDF-Datei)
Infektionsschutzbelehrungen
Um das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten an Schulen möglichst vorausschauend zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern sieht der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz u. a. auch die regelmäßige Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen an Schulen vor.
- Einen Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz, Vordrucke für Anschreiben zur Hygienebelehrung sowie für die Belehrung von Eltern stellt die
ADD zur Verfügung.
- Das Institut für Lehrergesundheit (IfL) berät und unterstützt Schulen bei der Organisation und Durchführung der Infektionsschutzbelehrung. Die Vermittlung der erforderlichen Wissensinhalte erfolgt über die Homepage des
IfL.
Empfohlene Impfungen
Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) unter:www.rki.de
Fachempfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz zur Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Datei)
Rahmen-Hygieneplan für Gemeinschaftseinrichtungen in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Gesundheitsamt
Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)