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Bildungsserver > Gesundheitsförderung.  > Sexualerziehung

Sexualerziehung

„Menschliche Sexualität ist ein natürlicher Teil der menschlichen Entwicklung in jeder Phase des Lebens und umfasst physische, psychologische und soziale Komponenten“ (WHO-Definition von 1994).

Sexualerziehung ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Die Schule ist auf Grund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei dieser Aufgabe mitzuwirken.

Grundlage schulischer Sexualerziehung in Rheinland-Pfalz  ist §1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz.
 In § 1 Abs. 3 ist festgelegt:

"(3) Zum Auftrag der Schule gehört auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichen Verhalten Teil der Gesamterziehung und wird fächerübergreifend durchgeführt. Sie soll die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter und Reifegrad entsprechend in gebotener Zurückhaltung mit den Fragen der Sexualität vertraut machen sowie zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die Sexualerziehung hat die vom Grundgesetz und von der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgegebenen Wertentscheidungen für Ehe und Familie zu achten und dem Gebot der Toleranz Rechnung zu tragen. Über Ziele, Inhalt und Form der Sexualerziehung hat die Schule die Eltern rechtzeitig zu unterrichten."

Die 2009 in Kraft getretene Richtlinie zur Sexualerziehung in der Schule setzt den Akzent auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität.  Die Richtlinie soll die Schulen ermutigen, Sexualerziehung verstärkt auch als Sozialerziehung zu verstehen und als solche durch Informationen und Anregungen Hilfen zu einem toleranten und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht zu geben.

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Ute Schmazinski, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  7. Februar 2011. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz