Richtlinien zur Sexualerziehung
Zum Auftrag der Schule gehört gemäß Schulgesetz § 1 Absatz 3 auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und soll Schülerinnen und Schüler zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die vorliegenden Richtlinien konkretisieren die Vorgaben des Gesetzes. Sie setzen den Akzent auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität. Dabei werden Sexualität und Partnerschaft als wesentliche Bestandteile der menschlichen Existenz verstanden, auf die in der Regel das Wertesystem der Herkunftskultur nachhaltig einwirkt. Daher muss Sexualerziehung die vielfältigen Beziehungsaspekte, Lebensstile, Lebenssituationen, Werthaltungen und ethischen Aspekte altersgemäß berücksichtigen. Die Richtlinien sollen die Schulen ermutigen, Sexualerziehung verstärkt auch ls Sozialerziehung zu verstehen und als solche durch Informationen und Anregungen Hilfen zu einem toleranten und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht zu geben.
Die Richtlinien zur Sexualerziehung wurden von einer Kommission erarbeitet, in der neben Lehrkräften der verschiedenen Schularten auch Vertretungen von folgenden Institutionen beteiligt waren:
- Evangelische Kirchen und Diakonische Werke in Rheinland-Pfalz
- Katholisches Büro Mainz
- Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz
- Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler
- Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
- Mädchenhaus Mainz FEMMA e.V.
- Notruf Mainz e.V.
- Pro Familia
Darüber hinaus haben zahlreiche rheinland-pfälzische Institutionen, Verbände und Organisationen im Rahmen einer Anhörung zur Entstehung der vorliegenden Richtlinien beigetragen.
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