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Bildungsserver > Gesundheitsförderung.  > Suchtprävention

Suchtprävention

Der Konsum von Suchtmitteln im Kindes- und Jugendalter ist ein weit verbreitetes Phänomen. Im Jugendalter ist die Risiko- und Experimentierfreude besonders stark ausgeprägt und das Austesten von Grenzen spielt eine wichtige Rolle. Jugendliche konsumieren Suchtmittel, um Glücksgefühle zu erleben, sich zu entspannen, im Freundeskreis »mitzuhalten«, aber auch um Belastungen und Probleme in der Schule, der Familie oder dem Freundeskreis zu vergessen.

Gleichzeitig existieren aber auch Schutzmechanismen, die verhindern, dass aus Probieren oder Experimentieren regelmäßiger Konsum wird oder die dazu führen, dass kaum oder überhaupt nicht konsumiert wird. Prävention zur Förderung dieser Schutzmechanismen bereits im Kindes- und Jugendalter ist daher von großer Bedeutung, um den Einstieg in den Konsum suchtbildender Stoffe zu vermeiden oder hinauszuschieben und Probierkonsum zu reduzieren.

 

 

Suchtprävention im Setting Schule

Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule im Rahmen des § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes. Daraus ergeben sich Aufgaben für jede Schulleitung, jede einzelne Lehrkraft und für jede einzelne Schule. Die Schulbehörden unterstützen Maßnahmen an den Schulen, die der Suchtprävention dienen.

Suchtprävention geht im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule von einem ursachenzentrierten, ganzheitlichen Ansatz aus. Sie setzt sich mit den Ursachen von Sucht auseinander, zeigt gesellschaftliche und individuelle Bedingungen für süchtiges Verhalten auf und weist auf den Zusammenhang zwischen Suchtmittelkonsum und Konfliktsituation hin.

Die Suchtprävention basiert auf einem erweiterten Suchtbegriff, der sowohl substanzbezogene Süchte als auch handlungsbezogene Süchte beinhaltet. 

Sie soll dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler sich den alltäglichen Lebensanforderungen stellen können, konflikt- und kommunikationsfähig und zu einem auf Respekt und Achtung gegründeten Umgang mit ihren Mitmenschen bereit sind.

Die suchtpräventiven Strukturen bieten allen Beteiligten (Schulleitung, Kollegium, Eltern, Schulsozialarbeit, nicht-pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler) einen verlässlichen Rahmen. Die Maßnahmen sollen Schülerinnen und Schüler für Suchtprävention und ihre Zielsetzungen interessieren und sensibilisieren sowie zu einem gesundheitsgerechten Verhalten motivieren und qualifizieren.

Wie in anderen Settings der Suchtprävention sind auch in der schulischen Suchtprävention eher langfristig ausgerichtete Maßnahmen mit Kontinuität erforderlich. Nur dadurch können die wichtigen Ziele der Persönlichkeitsstärkung erreicht werden. Verhalten verändert sich nicht durch einzelne Maßnahmen. In der Schule sollten weniger suchtpräventive Einzelmaßnahmen im Zentrum stehen, sondern ein Gesamtkonzept, das regelmäßige suchtpräventive Aktivitäten festschreibt.

Wichtigste Aufgabe ist dabei die Stärkung der Persönlichkeit durch die Förderung von Selbstvertrauen und sozialer Kompetenzen, um Jugendliche widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren zu machen (Resilienz).

 

 

Beratungslehrkraft für Suchtprävention

„Unabhängig von der Verpflichtung jeder Lehrkraft, sich für Suchtprävention verantwortlich zu fühlen, wird an jeder Schule eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention bestellt; an größeren Schulen können sich mehrere Lehrkräfte diese Aufgabe teilen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wissen, dass sie sich jederzeit an die Beratungslehrkraft oder eine andere Lehrkraft ihres Vertrauens wenden können.

2.1. Die Beratungslehrkraft für Suchtprävention hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Sie setzt sich dafür ein, dass Suchtvorbeugung in der Schule als pädagogische und strukturelle Aufgabe verstanden und in ein Gesamtkonzept eingebunden wird.
  •  Sie arbeitet mit den örtlichen Beratungsstellen und den Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit zusammen.
  • Sie gibt der Schulleiterin oder dem Schulleiter, der Gesamtkonferenz und den Kolleginnen und Kollegen fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit suchtpräventiven Maßnahmen.
  • Sie arbeitet mit Verbindungslehrkräften zusammen und bindet die Eltern und Sorgeberechtigten ein.
  • Sie ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und wird bei suchtbedingten Auffälligkeiten einbezogen. Dabei hat sie keine therapeutischen Aufgaben und ersetzt auch nicht die unmittelbare Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte in entsprechenden Beratungsstellen.
  • Sie regt Fortbildungsangebote zur Suchtprävention an der eigenen Schule an und unterstützt die Schulleitung bei der Durchführung.
  • Sie initiiert und unterstützt Programme zur Suchtprävention / Lebenskompetenzförderung innerhalb ihrer Schule.“

(lt. Abschnitt 2 Verwaltungsvorschrift Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten, die vollständige Verwaltungsvorschrift finden Sie unter: externer Linkhttp://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/Rechtsgrundlagen/VV_Suchtpraevention_28.02.2011.pdf)

Über das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. wird jedes Jahr die https://www.lzg-rlp.de/de/grundausbildung-suchtpraevention.html angeboten.

 

 

Die Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention

Die Regionalen Arbeitskreise (RAK) Suchtprävention leisten in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer gesundheitsfördernden und suchtvorbeugenden Infrastruktur in den Regionen. Fachkräfte aus Suchtberatungsstellen, Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Schulpsychologischen Diensten, Jugendarbeit, Schule, Kindertagesstätten u.a. Einrichtungen / Personen haben sich in den Arbeitskreisen zusammengeschlossen, um suchtvorbeugende Maßnahmen in ihren Regionen aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Arbeitskreise liegt in der suchtvorbeugenden Arbeit mit Jugendlichen in der offenen Jugendarbeit und in der Schule. Viele Arbeitskreise bieten auch suchtvorbeugende Projekte in Kindertagesstätten an. Darüber hinaus führen die Arbeitskreise Informationsveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Seminare für pädagogische Multiplikator/innen durch. Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit in den Arbeitskreisen.

Die Federführung liegt in der Regel bei einer Fachkraft der örtlichen Suchtberatungsstelle oder des Jugendamtes. Gemeinsames Fundament der Regionalen Arbeitskreise ist die 1995 unter Federführung des Büros für Suchtprävention der LZG erarbeitete „Rahmenkonzeption“.

Das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. unterstützt die Regionalen Arbeitskreise im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

externer LinkArbeitskreise Suchtprävention in Rheinland-Pfalz (PDF-Datei) 

externer LinkRahmenkonzeption der Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention (PDF-Datei)

 

 

Beratungslehrkraft Sucht

Eintragung in EDISON wurde bis zum 31.10.2019 

Verwaltungsvorschrift Suchtprävention

Grundlagenausbildung

Regionale Arbeitskreise Suchtprävention

Arbeitskreise Suchtprävention in Rheinland-Pfalz (PDF-Datei) 

Rahmenkonzeption der Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention (PDF-Datei)

weitere Informationen zu den Regionalen Arbeitskreisen Suchtprävention

Diesen Bereich betreut E-Mail an Ute Schmazinski, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  5. September 2019. ©1996-2022 Bildungsserver Rheinland-Pfalz