Suchtprävention im Setting Schule
Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule im Rahmen des § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes. Daraus ergeben sich Aufgaben für jede Schulleitung, jede einzelne Lehrkraft und für jede einzelne Schule. Die Schulbehörden unterstützen Maßnahmen an den Schulen, die der Suchtprävention dienen.
Suchtprävention geht im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule von einem ursachenzentrierten, ganzheitlichen Ansatz aus. Sie setzt sich mit den Ursachen von Sucht auseinander, zeigt gesellschaftliche und individuelle Bedingungen für süchtiges Verhalten auf und weist auf den Zusammenhang zwischen Suchtmittelkonsum und Konfliktsituation hin.
Die Suchtprävention basiert auf einem erweiterten Suchtbegriff, der sowohl substanzbezogene Süchte als auch handlungsbezogene Süchte beinhaltet.
Sie soll dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler sich den alltäglichen Lebensanforderungen stellen können, konflikt- und kommunikationsfähig und zu einem auf Respekt und Achtung gegründeten Umgang mit ihren Mitmenschen bereit sind.
Die suchtpräventiven Strukturen bieten allen Beteiligten (Schulleitung, Kollegium, Eltern, Schulsozialarbeit, nicht-pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler) einen verlässlichen Rahmen. Die Maßnahmen sollen Schülerinnen und Schüler für Suchtprävention und ihre Zielsetzungen interessieren und sensibilisieren sowie zu einem gesundheitsgerechten Verhalten motivieren und qualifizieren.
Wie in anderen Settings der Suchtprävention sind auch in der schulischen Suchtprävention eher langfristig ausgerichtete Maßnahmen mit Kontinuität erforderlich. Nur dadurch können die wichtigen Ziele der Persönlichkeitsstärkung erreicht werden. Verhalten verändert sich nicht durch einzelne Maßnahmen. In der Schule sollten weniger suchtpräventive Einzelmaßnahmen im Zentrum stehen, sondern ein Gesamtkonzept, das regelmäßige suchtpräventive Aktivitäten festschreibt.
Wichtigste Aufgabe ist dabei die Stärkung der Persönlichkeit durch die Förderung von Selbstvertrauen und sozialer Kompetenzen, um Jugendliche widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren zu machen (Resilienz).
Beratungslehrkraft für Suchtprävention
„Unabhängig von der Verpflichtung jeder Lehrkraft, sich für Suchtprävention verantwortlich zu fühlen, wird an jeder Schule eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention bestellt; an größeren Schulen können sich mehrere Lehrkräfte diese Aufgabe teilen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wissen, dass sie sich jederzeit an die Beratungslehrkraft oder eine andere Lehrkraft ihres Vertrauens wenden können.
2.1. Die Beratungslehrkraft für Suchtprävention hat vor allem folgende Aufgaben:
- Sie setzt sich dafür ein, dass Suchtvorbeugung in der Schule als pädagogische und strukturelle Aufgabe verstanden und in ein Gesamtkonzept eingebunden wird.
- Sie arbeitet mit den örtlichen Beratungsstellen und den Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit zusammen.
- Sie gibt der Schulleiterin oder dem Schulleiter, der Gesamtkonferenz und den Kolleginnen und Kollegen fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit suchtpräventiven Maßnahmen.
- Sie arbeitet mit Verbindungslehrkräften zusammen und bindet die Eltern und Sorgeberechtigten ein.
- Sie ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und wird bei suchtbedingten Auffälligkeiten einbezogen. Dabei hat sie keine therapeutischen Aufgaben und ersetzt auch nicht die unmittelbare Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte in entsprechenden Beratungsstellen.
- Sie regt Fortbildungsangebote zur Suchtprävention an der eigenen Schule an und unterstützt die Schulleitung bei der Durchführung.
- Sie initiiert und unterstützt Programme zur Suchtprävention / Lebenskompetenzförderung innerhalb ihrer Schule.“
(lt. Abschnitt 2
Verwaltungsvorschrift Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten
Grundausbildung Suchtprävention für Lehrkräfte
Die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“, kurz GASP, richtet sich an die Lehrkräfte für Suchtprävention und ist in ein Modulsystem gegliedert. Zielsetzung ist, dass alle Suchtpräventionslehrkräfte der Schulen in Rheinland-Pfalz an dieser „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ teilnehmen.
Die Grundausbildung besteht aus fünf Modulen A–E.
- Die Module bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Es ist jederzeit möglich, in die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ einzusteigen. Die Dauer, bis alle Module bearbeitet sind, ist ebenfalls individuell gestaltbar.
- Zu allen fünf Modulen gibt es unterschiedliche regionale und übergreifende Angebote, in denen entsprechende Teilnahmebescheinigungen erhältlich sind. Dies können Workshops, Fachtagungen oder auch andere Angebote sein.
- Hat eine Suchtberatungslehrkraft in allen fünf Modulen Teilnahmebescheinigungen erworben, meldet sie dies dem Team Suchtprävention per online-Formular. Daraufhin wird ein übergreifendes personalisiertes Zertifikat zur „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ ausgestellt.
Weitere Informationen zur Grundausbildung finden Sie
hier.